Schnee und Glatteis entstehen oft über Nacht. Wir räumen und streuen Gehwege, Einfahrten und Zugänge frühmorgens, damit Ihnen keine Verkehrssicherungspflicht entsteht und Ihr Betrieb ohne Unterbrechung läuft.

Räumen und Freimachen
Schnee auf Gehwegen, Einfahrten, Parkflächen und Zugängen räumen wir zeitgerecht, damit Wege passierbar bleiben und Ihren Verkehrssicherungspflichten entsprochen wird.
Streuen und Sichern
Nach dem Räumen streuen wir mit geeignetem Streumaterial, um Glättegefahr zu minimieren. Wir achten dabei auf umweltverträgliche Mittel, soweit das lokale Regelwerk es erlaubt.
Kontrolle und Nachrüsten
Bei anhaltenden Niederschlägen oder Nachfrost kommen wir nach und prüfen die Flächen erneut. Kritische Stellen, etwa Treppen und Eingangsbereiche, erhalten besondere Aufmerksamkeit.
Frühzeitig im Einsatz
Räum- und Streuservice beginnt bei uns frühmorgens, sodass Zugänge für den Berufsverkehr und den Tagesbetrieb gesichert sind. Wir sind da, bevor es kritisch wird.
Verkehrssicherungspflichten entstehen überall dort, wo Menschen zu Fuß oder mit Fahrzeugen auf Ihrem Grundstück unterwegs sind. Wir kennen die Anforderungen und setzen sie konsequent um.
Gehwege und Eingänge
Öffentlich zugängliche Gehwege sind die wichtigsten Räumbereiche für die Verkehrssicherungspflicht.
Einfahrten und Parkflächen
Für Mieter, Kunden und Lieferanten zugängliche Parkbereiche und Zufahrten.
Treppenstufen und Rampen
Besonders rutschgefährdete Flächen, die sofortige Aufmerksamkeit brauchen.
Gewerbliche Außenflächen
Betriebsflächen, Laderampen und Zugangswege für den laufenden Betrieb.
In Deutschland sind Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen gesetzlich verpflichtet, öffentliche Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht besteht in der Regel zu bestimmten Zeiten, morgens ab 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr abends, und gilt an Werktagen wie an Sonn- und Feiertagen.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt und es infolgedessen zu einem Sturz mit Verletzungen kommt, haftet unter Umständen persönlich. Die Pflicht kann auf einen gewerblichen Dienstleister übertragen werden, die Verantwortung für ordnungsgemäße Ausführung liegt dann beim Auftragnehmer.
Wir übernehmen die Ausführung für Sie und dokumentieren die Einsätze. So haben Sie Rechtssicherheit und können nachweisen, dass die Räum- und Streupflicht erfüllt wurde.
Vereinbarung und Planung
Im Herbst stimmen wir gemeinsam ab, welche Flächen gereinigt werden, zu welchen Zeiten wir starten und wie wir im Ernstfall erreichbar sind. So ist alles geregelt, bevor der erste Schnee fällt.
Überwachung der Wetterlage
Wir verfolgen Wettervorhersagen aktiv und bereiten uns auf angekündigten Schneefall oder Glatteis vor. Damit verlieren wir keine wertvolle Zeit, wenn es losgeht.
Frühzeitiger Einsatz
Bei entsprechender Wetterlage rücken wir frühmorgens aus. Zugangswege und Gehwege werden geräumt und gestreut, bevor der Tagesbetrieb beginnt.
Kontrolle und Meldung
Nach dem Einsatz prüfen wir das Ergebnis. Bei Bedarf kommen wir nach. Sie erhalten auf Wunsch eine kurze Rückmeldung, damit Sie wissen, dass alles erledigt ist.
Vereinbarungen am besten noch vor dem ersten Frost schließen
Wer seinen Winterdienst im November anfragen möchte, riskiert, dass die Kapazitäten bereits vergeben sind. Wir planen unsere Routen und Ressourcen frühzeitig, damit jedes Objekt zuverlässig abgedeckt ist. Sprechen Sie uns idealerweise noch im Sommer oder frühen Herbst an.
Die Verkehrssicherungspflicht im Winter ist ernst zu nehmen. Wir nehmen Ihnen die Ausführung ab und stellen sicher, dass Gehwege und Zugänge zu den gesetzlich relevanten Zeiten frei und sicher sind.
Je früher wir planen können, desto zuverlässiger ist der Service. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, wir finden eine passende Lösung für Ihr Objekt.