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Winterdienst-Vereinbarungen schließen wir idealerweise bereits im Herbst ab, damit Kapazitäten eingeplant werden können.
Hausmeisterservice

Winterdienst in Rostock

Schnee und Glatteis entstehen oft über Nacht. Wir räumen und streuen Gehwege, Einfahrten und Zugänge frühmorgens, damit Ihnen keine Verkehrssicherungspflicht entsteht und Ihr Betrieb ohne Unterbrechung läuft.

Mitarbeiter streut einen Gehweg vor einem Bürogebäude in Rostock bei Glätte
Was wir übernehmen

Räumen, Streuen, Sichern

Räumen und Freimachen

Schnee auf Gehwegen, Einfahrten, Parkflächen und Zugängen räumen wir zeitgerecht, damit Wege passierbar bleiben und Ihren Verkehrssicherungspflichten entsprochen wird.

Streuen und Sichern

Nach dem Räumen streuen wir mit geeignetem Streumaterial, um Glättegefahr zu minimieren. Wir achten dabei auf umweltverträgliche Mittel, soweit das lokale Regelwerk es erlaubt.

Kontrolle und Nachrüsten

Bei anhaltenden Niederschlägen oder Nachfrost kommen wir nach und prüfen die Flächen erneut. Kritische Stellen, etwa Treppen und Eingangsbereiche, erhalten besondere Aufmerksamkeit.

Frühzeitig im Einsatz

Räum- und Streuservice beginnt bei uns frühmorgens, sodass Zugänge für den Berufsverkehr und den Tagesbetrieb gesichert sind. Wir sind da, bevor es kritisch wird.

Wo wir eingesetzt werden

Flächen, die wir freimachen

Verkehrssicherungspflichten entstehen überall dort, wo Menschen zu Fuß oder mit Fahrzeugen auf Ihrem Grundstück unterwegs sind. Wir kennen die Anforderungen und setzen sie konsequent um.

Gehwege und Eingänge

Öffentlich zugängliche Gehwege sind die wichtigsten Räumbereiche für die Verkehrssicherungspflicht.

Einfahrten und Parkflächen

Für Mieter, Kunden und Lieferanten zugängliche Parkbereiche und Zufahrten.

Treppenstufen und Rampen

Besonders rutschgefährdete Flächen, die sofortige Aufmerksamkeit brauchen.

Gewerbliche Außenflächen

Betriebsflächen, Laderampen und Zugangswege für den laufenden Betrieb.

Rechtliches

Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer wissen sollten

In Deutschland sind Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen gesetzlich verpflichtet, öffentliche Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht besteht in der Regel zu bestimmten Zeiten, morgens ab 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr abends, und gilt an Werktagen wie an Sonn- und Feiertagen.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt und es infolgedessen zu einem Sturz mit Verletzungen kommt, haftet unter Umständen persönlich. Die Pflicht kann auf einen gewerblichen Dienstleister übertragen werden, die Verantwortung für ordnungsgemäße Ausführung liegt dann beim Auftragnehmer.

Wir übernehmen die Ausführung für Sie und dokumentieren die Einsätze. So haben Sie Rechtssicherheit und können nachweisen, dass die Räum- und Streupflicht erfüllt wurde.

Wie es läuft

Von der Vereinbarung bis zum geräumten Weg

Vereinbarung und Planung

Im Herbst stimmen wir gemeinsam ab, welche Flächen gereinigt werden, zu welchen Zeiten wir starten und wie wir im Ernstfall erreichbar sind. So ist alles geregelt, bevor der erste Schnee fällt.

Überwachung der Wetterlage

Wir verfolgen Wettervorhersagen aktiv und bereiten uns auf angekündigten Schneefall oder Glatteis vor. Damit verlieren wir keine wertvolle Zeit, wenn es losgeht.

Frühzeitiger Einsatz

Bei entsprechender Wetterlage rücken wir frühmorgens aus. Zugangswege und Gehwege werden geräumt und gestreut, bevor der Tagesbetrieb beginnt.

Kontrolle und Meldung

Nach dem Einsatz prüfen wir das Ergebnis. Bei Bedarf kommen wir nach. Sie erhalten auf Wunsch eine kurze Rückmeldung, damit Sie wissen, dass alles erledigt ist.

Vereinbarungen am besten noch vor dem ersten Frost schließen

Wer seinen Winterdienst im November anfragen möchte, riskiert, dass die Kapazitäten bereits vergeben sind. Wir planen unsere Routen und Ressourcen frühzeitig, damit jedes Objekt zuverlässig abgedeckt ist. Sprechen Sie uns idealerweise noch im Sommer oder frühen Herbst an.

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Sicherheit und Pflicht

Wer Winterdienst delegiert, schläft ruhiger

Die Verkehrssicherungspflicht im Winter ist ernst zu nehmen. Wir nehmen Ihnen die Ausführung ab und stellen sicher, dass Gehwege und Zugänge zu den gesetzlich relevanten Zeiten frei und sicher sind.

Häufige Fragen

Antworten zum Winterdienst

In der Regel der Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung. Durch einen Räumdienst kann diese Pflicht delegiert werden. Die rechtliche Verantwortung bleibt beim Eigentümer, die Ausführung liegt bei uns.

Kontakt

Winterdienst für Ihr Objekt anfragen

Je früher wir planen können, desto zuverlässiger ist der Service. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, wir finden eine passende Lösung für Ihr Objekt.